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Als Anwältin habe ich immer die Belange meiner Mandanten im Blick. Dabei strebe ich nachhaltige und bedarfsorientierte Lösungen an.
Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem Anliegen als Rechtsanwältin in Hamburg. Alle Mandanten werden von mir persönlich betreut und deren Angelegenheiten von mir selbst bearbeitet. 
Meine Arbeitsgebiete sind das gesamte Ehe- und Familienrecht, das Erbrecht und das Senioren- und Betreuungsrecht.
In vielen Konfliktfällen sind einvernehmliche Lösungen gerichtlichen Entscheidungen vorzuziehen. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu vermeiden sein, setze ich Ihre Interessen konsequent und zielorientiert vor Gericht durch. 
Bei Bedarf kooperiere ich mit externen Experten wie Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Notaren und anderen Beratern meiner Mandanten. Ich berate und vertrete meine Mandanten bundesweit.
 
Auf Wunsch mache ich Hausbesuche.
Vor der Ehe

Vor der Ehe

In guten Zeiten vorsorgen.

Vor dem Eingehen der Ehe oder einer Lebenspartnerschaft, auch jederzeit nach Eheschließung oder Verpartnerung, können nach Maß Ihrer individuellen Verhältnisse Eheverträge oder Partnerschaftsvereinbarungen geschlossen werden.

Meine Tätigkeit umfasst hier folgendes:

  • Beratung und Gestaltung von Eheverträgen

  • Beratung und Gestaltung von Partnerschaftsvereinbarungen

Ehescheidung

Ehescheidung

Unordentliche Zeiten müssen nicht sein. Mit der Trennung beginnt die Zukunft. Sich einigen kann gelingen.   

Geht eine Ehe in die Brüche stehen alle Betroffenen vor großen Herausforderungen. In dieser unruhigen Zeit kann ich Sie bedarfsgerecht unterstützen. Mit langjähriger Erfahrung stehe ich Ihnen gerne zur Seite, sowohl im gerichtlichen Scheidungsverfahren als auch bei außergerichtlichen Verhandlungen und auch im Rahmen einer Anwaltsmediation.

Um die Belastungen für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten, strebe ich mit Ihnen zusammen immer zunächst eine einvernehmliche Lösung an. Die Ehepartner lassen in diesem Fall nicht das Gericht entscheiden, sondern einigen sich außergerichtlich von ihrem jeweiligen Anwalt oder auch nur mit einem Anwalt beraten über die Folgen der Trennung und Scheidung. Der Fokus liegt auf einem maßgeschneiderten, pragmatischen und kostengünstigen Ergebnis, dass es den Ehepartnern ermöglicht so wenig belastet wie möglich die Zukunft zu gestalten. Dies kommt ganz besonders den Kindern zugute.

Es geht um Ihre Zukunft, die schon mit der Trennung begonnen hat. Deshalb rate ich zu einer frühzeitigen Beratung. Um die „unordentlichen Zeit“ so kurz wie möglich zu halten, ist rechtzeitiges Handeln gefordert. 

Folgende Themen können bei einer Trennung und Scheidung Gegenstand meiner Tätigkeit sein:

  • Beratung und Betreuung bei Scheitern der Ehe

  • Mediation und Schlichtung

  • Strategische Beratung und Vertretung bei außergerichtlicher Auseinandersetzung

  • Einvernehmliche Scheidung

  • Scheidung mit nur einem Anwalt

  • Beratung und Gestaltung von Trennungsvereinbarungen

  • Beratung und Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Beratung und Vertretung in Ehescheidungsverfahren

  • Trennungsunterhalt

  • Nachehelicher Unterhalt

  • Kindesunterhalt

  • Sorgerecht und Umgangsrecht

  • Versorgungsausgleich

  • Vermögensauseinandersetzung

  • Zugewinnausgleich

  • Ehewohnung

  • Hausratsauseinandersetzung

  • Erbrecht bei Scheidung

  • Immobilien bei Scheidung

  • Steuerliche Gestaltung bei Scheidung

Anwaltsmediation

Anwaltsmediation –

Scheidung mit einem Anwalt

Die Anwaltsmediation ist eine echte Alternative 

zur streitigen Auseinandersetzung.

Die streitige Scheidung, ist teuer und zeitaufwendig. Gerichtsprozesse sind außerdemoft riskant. Auch außergerichtliche Einigungen mit zwei jeweiligen Anwälten verursachen hohe Kosten.

Bei der Anwaltsmediation wird der Anwalt von beiden Ehepartnern beauftragt. Er übernimmt eine aktive Rolle und fördert die Kommunikation und das gegenseitige Verständnis der Ehepartner für ihre jeweiligen Bedürfnisse und Interessen. Neben der Information über die Rechtslage macht er deutlich wie unterschiedlich gerichtliche Entscheidungen ausfallen können. Wissend um die rechtlichen Möglichkeiten erarbeitet der Anwalt mit den Ehepartnern zusammen eine verbindliche und stabile Trennungs-und Scheidungsfolgenvereinbarung die deren persönliche und wirtschaftliche Situation berücksichtigt. Das eigentliche Scheidungsverfahren bei Gericht ist dann nur noch eine Formalität.

Erben & Vererben

Erben, Vererben und Testamentsvollstreckung

Jeder, der eigene Vorstellungen darüber hat, was nach seinem Tod mit seinem Vermögen geschieht, kommt nicht darum herum sich mit dem Erbrecht zu befassen.

Viele schieben den Gedanken, was nach ihrem Tod geschieht, gerne von sich oder vertagen die Beschäftigung mit diesem Thema immer wieder auf spätere Zeiten. 

Doch die gesetzliche Erbfolge ist sehr häufig nicht im Sinne des Erblassers. Das kann vielfältige Gründe haben. Manchmal ist schlichtweg der gesetzliche Erbe nicht der Wunscherbe, oft schafft das Gesetz Erbengemeinschaften und damit gleichzeitig langjährige Streitigkeiten unter den Erben. Nicht zuletzt führen die sich verändernden Familienverhältnisse durch Scheidung und Wiederheirat zu ungewünschten Ergebnissen der gesetzlichen Erbfolge. Es macht vielfach Sinn sich rechtzeitig und umfassend mit diesem Thema zu beschäftigen und bei Bedarf durch ein wirksames Testament oder einen Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge im Sinne der persönlichen Verhältnisse zu verändern.

Als Anwältin kann ich Sie dabei beraten und so für die von Ihnen gewünschte Aufteilung Ihres Nachlasses sorgen. Sollten Sie eine Testamentsvollstreckung anordnen wollen, stehe ich Ihnen ebenfalls zur Verfügung.

Mit den folgenden Bereichen beschäftige ich mich im Erbrecht:

  • Beratung und Gestaltung von Testamenten 

  • Beratung und Gestaltung von Erbverträgen

  • Testamentserrichtung

  • Testamentsvollstreckung

  • Testamentsanfechtung

  • Testierfähigkeit

  • Erbscheinerteilung

  • Erbenfeststellung

  • Erbvertrag

  • Vermächtnis

  • Pflichtteilsrecht

  • Nachlassauseinandersetzung

  • Unternehmensnachfolge

  • Erbsteuerrecht

  • Maßnahmen im Todesfall

Vorsorgen

Vorsorgen

Jeder erwachsene Mensch braucht eine Vorsorgevollmacht und eine

Patientenverfügung.

Jeder kann durch einen Unfall oder eine Krankheit vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sein für sich zu handeln und zu entscheiden. Deshalb gilt es vorzusorgen und zu bestimmen, wer in einem solchen Fall, vor allen Dingen in gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten, zu entscheiden hat. 

Zusammen mit Ihnen erarbeite ich eine rechtsichere und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Immer mehr, oftmals Menschen in hohem Alter, aber auch jüngere wegen besonderer Lebenssituationen, verfügen nicht über eine vertrauenswürdige und kompetente Person in ihrem Umfeld. Deshalb biete ich auch an die Bevollmächtigung zu übernehmen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, bin ich allerdings nur in einer sehr begrenzten Anzahl von Fällen als Bevollmächtigte tätig. 

Zur Vorsorge biete ich folgende Möglichkeiten an:

  • Vorsorgevollmacht

  • Betreuungsverfügung

  • Patientenverfügung

  • Übernahme von Bevollmächtigung auf Anfrage

Senioren

Senioren

Die veränderten Lebensverhältnisse von Senioren werfen viele Fragen auf.

Das Leben ist auch im Alter veränderlich. Die sich im letzten Lebensabschnitt wandelnden Lebensverhältnisse werfen auch in rechtlicher Hinsicht viele Fragen auf. Um ein möglichst selbstbestimmtes Leben im Sinne der persönlichen Vorstellungen zu führen ist es wichtig rechtzeitig Entscheidungen zu treffen und auf diese Weise im Alter vorbereitet zu sein. Die Problemstellungen sind vielfältig und berühren verschiedene Rechtsgebiete. Das Betreuungsrecht und das Erbrecht seien an dieser Stelle genannt.

Bei allen rechtlichen Fragen, die die veränderten Lebensverhältnisse im Alter mit sich bringen, berate und unterstütze ich Senioren, deren Kinder und Angehörige oder auch deren Freunde in allen relevanten Belangen.

Tätigkeitsfelder neben Rechtsfragen des Alltags können beispielhaft sein:

  • Vorsorgen durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

  • Testament

  • Rechtliche Betreuung

  • Recht bei Krankheit

  • Aufgeben des eigenen Hausstandes

  • Heimvertrag

  • Elternunterhalt

  • Rechtsfragen von Bestattung und Grabpflege

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